REACH Information


REACH Information zu Blei in Messing als SVHC-Stoff gemäß der europäischen Chemikalienverordnung (1907/2006 REACH) Artikel 33

Nach der REACH Verordnung 1907/2006, Artikel 33 sind wir verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, wenn ein geliefertes Erzeugnis einen Stoff der SVHC Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) zu mehr als 0,1 % enthält. Bezugsgröße ist das kleinste Erzeugnis eines zusammengesetzten Erzeugnisses (Definition unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Erzeugnisse/EuGH-Urteil/EuGH-Urteil_node.html).

Einige unserer Produkte wie Türgarnituren, Fenstergriffe, Klingeln und Wandhaken bestehen teilweise aus Messing und enthalten den Stoff Blei (EC Number: 231-100-4, CAS Number: 7439-92-1) zu mehr als 0,1 %.

Da Blei als Legierungsbestandteil fest gebunden ist und somit keine Exposition zu erwarten ist, sind keine zusätzlichen Angaben zur sicheren Verwendung notwendig. Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung auf dem Erzeugnis nicht notwendig – d.h. es muss kein Hinweis aufgebracht werden, dass es ein SVHC-Stoff enthalten ist.